Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung – für unseren Mitarbeiter Fabian Rath sind diese rechtlichen Grundlagen sehr vertraute Wegbegleiter, ist er doch seit einem halben Jahr Fachkraft für Arbeitssicherheit und seitdem im Betrieb für diesen Bereich zuständig.
Auch wenn man es auf den ersten Blick vermuten könnte, bedeuten Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nicht dasselbe. Beim Arbeitsschutz geht es um die Vermeidung von Arbeitsunfällen, um die gesundheitsfördernde Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, um Schutzkleidung und weitere präventive Aspekte im betrieblichen Umfeld. Arbeitssicherheit bezieht sich demgegenüber auf personelle Strukturen und die Aufgaben derer, die den Arbeitsschutz im Betrieb umsetzen sollen.
Ausgangspunkt ist die Rechtslage. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmer, dass sie in ihren Betrieben für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sorgen müssen. Laut Arbeitsschutzgesetz zählt dies sogar zu deren Grundpflichten, während im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt wird, inwieweit er zur Umsetzung Fachkräfte zu bestellen hat.
Bereits vor seiner Weiterqualifizierung war Fabian Rath Ansprechpartner für Fertigung und Arbeitsvorbereitung und kümmert sich um die Aufrechterhaltung der Qualität und Qualitätssicherung in unserem Betrieb. Der 33-jährige gelernte Industriemechaniker (bei SKF) mit Weiterbildung zum Techniker Fachrichtung Maschinenbau ist seit mittlerweile fünf Jahren bei Kritzner beschäftigt.
Auf dem Weg zum zertifizierten Arbeitsschutzmanagement
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berät er seinen Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Zu seinen Aufgaben zählen somit die Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln. Eine regelmäßige Begehung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Erfassung von Mängeln und die Erarbeitung von Vorschlägen und präventiven Maßnahmen zur Unfallverhütung zählen ebenfalls dazu.
Um seine Ergebnisse und Erkenntnisse im Betrieb weiterzugeben, plant Fabian Rath die Sitzungen des laut Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschusses und führt diese durch. Wenn doch einmal etwas schiefläuft, ist es an ihm, Arbeitsunfälle zu erfassen.
In diesem Zuständigkeitsbereich verfolgt der Beauftragte das Ziel, analog zum bestehenden Qualitätsmanagement ein Arbeitsschutzmanagement zu implementieren und dieses zertifizieren zu lassen.
„Stillstand ist Rückschritt“ lautet das Motto des 33-Jährigen. Dies deckt sich hundertprozentig mit den Leitsätzen seines Arbeitgebers und dafür gibt er gerne Vollgas – wie in seiner Freizeit beim Motorradfahren…